Startseite · AGB
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Miko Kaffee GmbH (SNEKY Ice Drinks) im gewerblichen Geschäftsverkehr.
I. Geltungsbereich
1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wird.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der bestellten Waren zustande.
2. Alle Angebote und Angaben, insbesondere von Preisen, auch in Prospekten und Anzeigen, sind freibleibend und unverbindlich. Angebote der Miko Kaffee GmbH verlieren nach zwei Monaten ihre Gültigkeit.
3. Die Miko Kaffee GmbH behält sich vor, Bestellungen nicht auszuführen, wenn das Kundenkonto einen negativen Saldo ausweist oder Umstände bekannt sind, die darauf schließen lassen, dass der Kunde seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann.
4. Sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses übergebenen Unterlagen sind vertraulich und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Miko Kaffee GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Die Nutzung von Werbematerial, Fotos oder anderen Unterlagen, an denen die Miko Kaffee GmbH Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte besitzt, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung genutzt werden.
III. Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
2. Die Rechnungen sind binnen sieben Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden.
3. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so berechtigt dies die Miko Kaffee GmbH zur Geltendmachung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % der Nettoauftragssumme, jedoch höchstens 100,00 €. Unabhängig davon kann die Miko Kaffee GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz geltend machen. Entstehen durch den Verzug noch weitere Kosten, so können diese ebenfalls geltend gemacht werden. Eingehende Zahlungen werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.
4. Hat der Kunde mehr als eine Verbindlichkeit gegenüber der Miko Kaffee GmbH, so werden die gesamten Forderungen gegen ihn sofort fällig.
5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Miko Kaffee GmbH unwiderruflich über den Betrag verfügen kann.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der Miko Kaffee GmbH schriftlich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, wenn sie sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis begründen.
7. Die Miko Kaffee GmbH ist berechtigt, die Lieferung von Waren jederzeit nur gegen Vorkasse oder Nachnahme erfolgen zu lassen.
IV. Lieferung, Lieferzeit und Verzug
1. Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich zugesichert, unverbindlich. Die Miko Kaffee GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
2. Hält die Miko Kaffee GmbH einen vereinbarten Liefertermin nicht ein, so hat der Kunde diese schriftlich unter Angabe einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Lieferung aufzufordern. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Lieferung, so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die bereits erfolgte Lieferung und die nicht erfolgte Lieferung bilden eine wirtschaftliche Einheit. Für diesen Fall ist ein Rücktritt nur möglich, wenn es sich bei der nicht gelieferten Ware um einen wesentlichen Bestandteil handelt.
3. Ausgenommen sind hiervon Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen Ereignissen, die die Miko Kaffee GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn sie bei Dritten eintreten. Die Miko Kaffee GmbH kann in diesem Fall die Lieferung innerhalb einer angemessenen Nachfrist bewirken oder von der Verpflichtung zur Lieferung frei werden.
4. Die Miko Kaffee GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde hat auf die drohenden Verzugsschäden rechtzeitig schriftlich hinzuweisen. Die Haftung ist auf 10 % der Nettoauftragssumme begrenzt, es sei denn, der Kunde weist einen höheren Schaden nach.
V. Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem ausführenden Transportunternehmen übergeben wurde. Für Transportschäden wird keine Haftung übernommen. Wünscht der Kunde eine Transportversicherung, so hat er dies rechtzeitig vor Versand mitzuteilen.
VI. Gewährleistung und Haftung
1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware bzw. nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Miko Kaffee GmbH steht ein Wahlrecht bezüglich Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Wird zunächst die Nachbesserung gewählt, so hat die Miko Kaffee GmbH zwei Versuche bevor eine Ersatzlieferung erfolgen muss. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr oder Erreichen der maximalen Tassenanzahl gemäß den Angaben des Herstellers. Die Miko Kaffee GmbH behält sich vor, Arbeiten auch durch von ihr beauftragte Dritte erbringen zu lassen.
3. Ist der Kunde Wiederverkäufer, erhält er auf die Dauer von einem Jahr auf alle mangelhaften Teile kostenlosen Ersatz. Davon ausgenommen sind Mängel, die auf fehlerhafte Bedienung, Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, mangelnde oder fehlerhafte Wartung und Reinigung zurückzuführen sind, sowie Transportschäden. Ebenfalls ausgenommen sind Mängel, die durch Eingriffe in die Geräte durch unautorisierte Personen, äußere Einwirkungen (z. B. Schläge, Stürze, etc.) verursacht wurden. Die Haftung entfällt bei Geräten, deren Fabrikationsnummern entfernt oder zerstört wurden.
4. Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, das zu tauschende Teil unverzüglich auf eigene Kosten zurückzusenden. Dem Kunden wird zunächst eine Rechnung gestellt, nach Überprüfung der Ansprüche wird bei berechtigtem Anspruch eine Gutschrift erteilt.
5. Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, so wird die Lieferung einer mangelfreien Anleitung geschuldet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6. Garantien werden nicht erteilt. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
7. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die beim Käufer durch Verschleiß, besondere Beanspruchung, Verkalkung, unzulängliche Wasserqualität, Fremdkörper in der Kaffeemühle, hohe Stromspitzen oder Spannungsschwankungen, Verwendung von ungeeigneten Produkten oder Komponenten und ungeeigneter Software entstehen. Von der Gewährleistung sind auch Mängel ausgenommen, die auf Luftfeuchtigkeit, Temperatur- und Lichteinwirkung oder unsachgemäße Bedienung entstehen.
8. Die Haftung ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie ist beschränkt auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Miko Kaffee GmbH. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Kunde hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum der Miko Kaffee GmbH steht, die daraus resultierenden Forderungen und Surrogate an diese ab. Die Miko Kaffee GmbH nimmt die Abtretung ausdrücklich an. Er darf die Ware weder an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Dritte sind ausdrücklich auf das Eigentum der Miko Kaffee GmbH hinzuweisen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, der Miko Kaffee GmbH jederzeit auf Anfrage mitzuteilen, wo sich die Waren befinden. Gerichtliche Maßnahmen bzw. Zugriffe dritter Personen auf das Eigentum hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen hat der Kunde voll umfassend Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen herauszugeben, damit die Miko Kaffee GmbH ihre Rechte wahrnehmen kann.
3. Die Miko Kaffee GmbH ist berechtigt im Verzugsfall bereits gelieferte Ware zurück zu verlangen und auch auf Kosten des Kunden die Rückholung zu veranlassen. Der Kunde hat den daraus entstehenden Schaden zu tragen.
VIII. Laufzeit
Schließen die Vertragsparteien einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit ab, so kann dieser mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wird ein befristeter Vertrag abgeschlossen, so verlängert sich dieser um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern dieser nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde alle bei sich befindlichen Waren unverzüglich herauszugeben und auf eigene Kosten und Gefahr an die Miko Kaffee GmbH transportieren zu lassen.
IX. Systembeteiligung
1. Der Kunde garantiert, dass er, entsprechend § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung, an einem System nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung beteiligt ist. Dies gilt für alle Waren in Verkaufsverpackungen, die er bekommt, die gemäß der Bestellung für den deutschen Markt bestimmt sind bzw. die Bestellung einen Weiterverkauf der Ware in Deutschland nicht ausschließt.
2. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beteiligung nach Abs. 1 und stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter, auch der öffentlichen Hand, frei, die wegen eines Verstoßes gegen die Verpackungsordnung geltend gemacht werden.
3. Für Waren, die nach der Bestellung ausschließlich für einen oder mehrere ausländische Märkte bestimmt sind, gelten die vorstehenden Vorschriften, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, entsprechend, soweit in dem jeweiligen Bestimmungsland mit der Verpackungsordnung vergleichbare Regelungen bestehen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Miko Kaffee GmbH. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der Miko Kaffee GmbH zuständige Gericht. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
2. Die erfassten Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetz verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Eine sonstige Weitergabe von Daten erfolgt nicht.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder unvollständige Ergänzung wird durch eine solche ersetzt, die der von den Vertragsparteien beabsichtigten in rechtlicher Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Hinweis
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Miko Kaffee GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.