Slush-Sirup · Ratgeber

Kennzeichnung bei losem Slush

Offen ausgeschenkt heißt nicht kennzeichnungsfrei. Welche Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen Pflicht sind, in welcher Form sie am Stand stehen dürfen – und warum Slush dabei meist unkomplizierter ist, als viele denken.

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Betreiber prüft am Verkaufstresen die Angaben auf einem Sirup-Kanister neben der Slush-Maschine

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Was nicht verpackt ist, muss auch nicht gekennzeichnet werden. Für Slush stimmt das nicht. Zwar gelten für offen abgegebene Ware andere Regeln als für Fertigpackungen – aber Informationspflichten gibt es trotzdem, und sie treffen jeden, der Slush am Kiosk, im Freibad oder auf dem Fest ausschenkt.

Die gute Nachricht vorweg: Bei Slush ist der Aufwand überschaubar. Man muss nur wissen, welche zwei Pflichten es sind – und dass sie unabhängig voneinander gelten.

Pflicht 1: Allergene

Das EU-Lebensmittelinformationsrecht verpflichtet dazu, über die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene zu informieren – auch bei Ware, die vor Ort offen abgegeben wird. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Nüsse, Soja, Sellerie, Senf, Sesam und Sulfite.

Für Slush ist das meist eine kurze Angelegenheit: Wasser, Zucker, Aroma, Farbstoff und Säuerungsmittel enthalten typischerweise keines dieser Allergene. Verlassen Sie sich darauf aber nicht pauschal – einzelne Rezepturen können abweichen, etwa durch Sulfite. Maßgeblich ist immer die Spezifikation Ihres Lieferanten, nicht die Faustregel.

In welcher Form die Angaben stehen dürfen

Sie haben mehrere zulässige Wege. Welcher passt, hängt vor allem davon ab, wer bei Ihnen an der Ausgabe steht:

  • Schild oder Aushang direkt an der Maschine oder am Verkaufsstand – die einfachste Lösung für einen festen Standort.
  • Angabe auf der Preistafel oder Karte, dort wo die Sorten ohnehin stehen.
  • Eine Kladde oder ein Ordner am Verkaufsplatz, in dem die Angaben je Sorte nachgeschlagen werden können.
  • Mündliche Auskunft – zulässig, aber nur mit einem deutlich sichtbaren Hinweis darauf und einer schriftlichen Dokumentation, die auf Verlangen vorgelegt werden kann.
Praxistipp bei wechselndem Personal

Die mündliche Auskunft klingt bequem, ist es aber selten: Sie funktioniert nur, wenn jede Aushilfe die Antwort kennt – und sie verlangt zusätzlich einen sichtbaren Hinweis plus schriftliche Dokumentation im Hintergrund. Ein schlichter Aushang an der Maschine erledigt beides auf einmal und ist unabhängig davon, wer gerade Schicht hat.

Wir liefern die Produktangaben zu allen Sorten mit – damit Sie die Unterlagen von Anfang an vollständig haben.

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Pflicht 2: Zusatzstoffe kenntlich machen

Unabhängig von den Allergenen müssen bestimmte Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden – mit festgelegten Formulierungen. Das ist die Pflicht, die bei Slush praktisch immer greift, weil fast jeder Sirup Farbstoffe enthält:

ZusatzstoffAngabeBei Slush
Farbstoffe„mit Farbstoff"Betrifft praktisch jeden bunten Slush-Sirup.
Konservierungsstoffe„mit Konservierungsstoff"Je nach Rezeptur des Sirups.
Süßungsmittel„mit Süßungsmittel"Bei zuckerreduzierten Varianten.
AspartamHinweis auf PhenylalaninquelleNur wenn Aspartam eingesetzt wird.
Antioxidationsmittel„mit Antioxidationsmittel"Kommt bei Fruchtsirupen vor.
Bestimmte Azofarbstoffezusätzlicher WarnhinweisSiehe eigener Ratgeber – bei azofreiem Sirup entfällt er.

Welche Angaben für Ihre Sorten konkret nötig sind, steht in der Spezifikation des jeweiligen Sirups. Ein Sonderfall sind bestimmte Azofarbstoffe: Sie lösen zusätzlich einen gesetzlichen Warnhinweis aus – was das bedeutet und wie man ihn vermeidet, steht im Ratgeber zu Azofarbstoffen in Slush.

Und die Preisauszeichnung?

Preise müssen klar, eindeutig und leicht erkennbar sein – als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. In der Praxis heißt das: eine gut lesbare Preistafel am Stand, auf der steht, was ein Becher in welcher Größe kostet.

Die Detailanforderungen unterscheiden sich je nach Betriebsart und Abgabeform, weshalb hier bewusst keine pauschale Antwort steht. Wer mehrere Bechergrößen anbietet, tut sich ohnehin leichter, wenn die Staffel transparent ist – dazu passt der Ratgeber zu den Bechergrößen.

So bekommen Sie es dauerhaft sauber hin

Der Aufwand entsteht einmal, nicht laufend. Fordern Sie beim Lieferanten die Produktspezifikationen aller eingesetzten Sorten an – als Gewerbekunde steht Ihnen das zu. Daraus bauen Sie ein einziges Blatt: je Sorte die Allergenangabe und die nötige Zusatzstoff-Kenntlichmachung. Dieses Blatt hängt am Stand oder liegt griffbereit.

Wechseln Sie eine Sorte, tauschen Sie die Zeile. Mehr ist es nicht – und im Fall einer Kontrolle liegt alles innerhalb von Sekunden auf dem Tisch.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Rahmen allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen für Ihren Betrieb konkret gelten, hängt von Betriebsart, Abgabeform und Bundesland ab – verbindliche Auskunft gibt die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachung.

Häufige Fragen

Muss ich Allergene angeben, wenn ich Slush offen ausschenke?

Ja. Die Pflicht zur Allergeninformation gilt auch für nicht vorverpackte Ware, die vor Ort abgegeben wird. Sie können die Information schriftlich bereitstellen – etwa per Aushang, Karte oder Kladde – oder mündlich erteilen. Bei mündlicher Auskunft braucht es aber einen deutlich sichtbaren Hinweis darauf und eine schriftliche Dokumentation im Hintergrund, die auf Verlangen einsehbar ist.

Enthält Slush überhaupt Allergene?

Meist nicht. Ein klassischer Slush besteht aus Wasser, Zucker, Aroma, Farbstoff und Säuerungsmittel – keiner der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene ist typischerweise enthalten. Verlassen Sie sich aber nicht auf die Faustregel, sondern auf die Produktspezifikation Ihres Lieferanten: Einzelne Rezepturen können etwa Sulfite enthalten, und bei besonderen Sorten kann es abweichen.

Was ist der Unterschied zwischen Allergenen und Zusatzstoffen?

Es sind zwei getrennte Pflichten. Die Allergeninformation folgt aus dem EU-Lebensmittelinformationsrecht und betrifft die 14 definierten Allergene. Die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen – etwa „mit Farbstoff" – ist eine eigene Anforderung und betrifft bei Slush fast immer mindestens die Farbstoffe. Beide Angaben müssen unabhängig voneinander vorhanden sein.

Reicht es, wenn ich die Auskunft mündlich gebe?

Für Allergene ist die mündliche Auskunft zulässig, aber nicht formlos: Es muss ein gut sichtbarer Hinweis vorhanden sein, dass die Information mündlich erteilt wird, und im Hintergrund eine schriftliche Dokumentation existieren, die Behörde und Kunde auf Verlangen einsehen können. In der Praxis ist ein Aushang meist der einfachere Weg – vor allem, wenn Aushilfen am Stand stehen.

Woher bekomme ich die Angaben für meine Sorten?

Aus der Produktspezifikation oder dem Datenblatt Ihres Lieferanten. Als Gewerbekunde haben Sie Anspruch auf diese Informationen. Fordern Sie sie für alle eingesetzten Sorten an und bewahren Sie sie am Verkaufsplatz auf – dann ist die Dokumentation im Zweifel sofort greifbar.

Was gilt für die Preisauszeichnung?

Preise müssen klar, eindeutig und leicht erkennbar ausgezeichnet sein, und zwar als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer. Wie das konkret auszusehen hat, hängt von Betriebsart und Abgabeform ab – für einen Getränkeausschank gelten andere Details als für den Verkauf abgepackter Ware. Klären Sie die Umsetzung im Zweifel mit der zuständigen Stelle.

Angaben, die Sie nicht suchen müssen.

Zu jeder Sorte liefern wir die Produktangaben mit – und unser azofreies Kernsortiment kommt ganz ohne den zusätzlichen Warnhinweis aus.

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